Motorrad - Fahrerlaubnis
Motorradführerschein ist nicht gleich Motorradführerschein. Hier findest du die Unterschiede im Detail. Man kann nach zwei Jahren von der Stufe A1 -> A2 -> A jeweils auch einen Stufenaufstieg machen und muss nur eine praktische Prüfung absolvieren.
AM Fahrerlaubnis
Alter: Mindestens 15 JahreBis zu 45km/h
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
A1 Fahrerlaubnis
Alter: Mindestens 16 JahreKrafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen
- Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Schlüsselzahl B196
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A2 Fahrerlaubnis
Krafträder - Zweiräder (auch Beiwagen)Alter: 18 Jahre
- Motorleistung von nicht mehr als 35kW
- Wenn ein Motorrad auf 35kW gedrosselt wird darf es vor der Drosselung nicht mehr als 70kW gehabt haben
A Fahrerlaubnis
Krafträder - Zweiräder (auch Beiwagen)Alter: 24 Jahre
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- Motorleistung von mehr als 35kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- einer Leistung von mehr als 15 kW
- mehr als 45km/h
- Hubraum von mehr als 50cm³